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06. Oktober 2014

Kleinkläranlagen: Sanierungsfrist und staatl. Förderung enden 2014 - Zwangsgeld droht

Bis spätesten Ende 2014 müssen in Bayern Anwesen, die mit ihrem Schmutzwasser nicht an einen Sammelkanal angeschlossen sind, über eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlungsanlage, sprich Kleinkläranlage, verfügen. Das heißt, diese Kleinkläranlage muss den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 

Betroffen sind Anwesen, deren Abwässer in ein Gewässer geleitet Gewässer kann ein Bach oder Graben sein. Die Versickerung in den Untergrund gilt rechtlich ebenso als Gewässerbenutzung. Das Landratsamt Landshut weist aktuell darauf hin, dass nach Ablauf der zwölfjährigen Sanierungsfrist zum Ende des Jahres 2014 keine Einleitungen von Abwässern aus Kleinkläranlagen mehr zulässig sind, wenn nicht vorher eine biologische Reinigung erfolgte.

Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern die Sanierungsarbeiten auch nur noch bis zum 31.12.2014. Auf der Internetseite unter www.rzkka.bayern.de erhalten Anlagenbetreiber nähere Informationen zur Förderung. Der Freistaat weist dort unter „Aktuelles" darauf hin, dass die letzten Förderanträge bis spätestens etwa November 2014 bei den Gemeinden eingegangen sein sollten. Aktuell erinnert das Landratsamt nochmals an die notwendigen Arbeiten und die Vorlagepflicht der Abnahmeprotokolle nach dem Einbau der Kleinkläranlage. Diese werden durch beauftragte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) erstellt.

Zu beachten ist, dass einige Hersteller und Vertreiber Engpässe mit Lieferungen der Kleinkläranlagen erwarten. Daher sollten rechtzeitig die noch notwendigen Arbeiten an den Kleinkläranlagen durchgeführt werden. Das Landratsamt bittet weiter zu beachten, dass die nicht fristgerechte Sanierung bis zum Ende 2014 den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen kann und die Sanierung selbst nach Ablauf der Frist mittels Zwangsgeld in Höhe von 6.000,- Euro durchgesetzt werden wird. Darauf weist das Landratsamt bereits seit über 3 Jahren auch auf seiner Internetseite hin.Sollte das eigene Anwesen selbst ohne Kanalanschluss sein wird empfohlen im eigenen Interesse nochmals zu prüfen, ob die Abwasserbeseitigung tatsächlich bereits den Anforderungen entspricht.

Ansprechpartner des Landratsamtes Landshut sind Frau Herrmann (0871/408-3141) und Herr Reiter (0871/408-3102). Im Internet sind Informationen unter www.landkreis-landshut.de – „Kleinkläranlagen" abrufbar.

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